Am Ende der Weiterbildung haben die Teilnehmer ihre Befähigung in den Abschlussprüfungen gemäß der für diese Studienform geltenden Prüfungsordnung nachzuweisen:
Lehrprobe
Sportpraktische Prüfung
Theorieprüfung
Allgemeine Bewegungs- und Trainingswissenschaft (ABTW):
mündliche Prüfung
Sportmedizin:
mündliche Prüfung
Sportdidaktik und Sportpsychologie:
schriftliche Prüfung
Hat die Telnehmerin/der Teilnehmer alle Prüfungen erfolgreich abgelegt, erhält sie/er ein Zertifikat der Universität Leipzig, welches das Gesamtprädikat, die Einzelnoten der geprüften Lehrgebiete und das Stundenvolumen der absolvierten Fächer aufweist.
Bei Nichtbestehen erhält der Studierende anstelle des Zertifikates der Universität Leipzig eine Bescheinigung über seine Teilnahme am Weiterbildungslehrgang.
Die Ausbildung in der deutschen Sprache wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen, deren Erfolg zum Erhalt eines Deutsch-Zertifikats führt.
Die Bewertung sowie Einzelheiten über Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung geregelt, die jedem Teilnehmenden erläutert wird.
Gemäß Studienordnung (§ 10) kann die Ausbildung abgebrochen und die/der Betreffende vorzeitig aus dem Lehrgang entlassen werden, wenn
Der Abbruch des Studiums kann im Einvernehmen mit der Teilnehmerin/dem Teilnehmer erfolgen, wenn schwerwiegende persönliche und familiäre Probleme die Teilnehmerin/den Teilnehmer derart belasten, dass eine Fortführung der Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist.
Wir weisen darauf hin, dass bei einem eigenmächtigen Abbruch ohne triftige Gründe in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt festzulegen ist, inwieweit die/der Betreffende für die Ausbildungskosten und den dadurch verlorenen Studienplatz aufkommt.