Studien- und Lebensbedingungen
- Das Kontaktstudium ist ein Präsenzstudium mit Teilnahmepflicht. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wie an den Lehrgangsexkursionen ist verbindlich.
- Die Teilnehmer haben ihre persönlichen und dienstlichen Belange im Heimatland vor Teilnahmebeginn so zu regeln, dass sie das Präsenzstudium ohne Unterbrechung durchführen können.
- Der Unterricht wird sowohl von erfahrenen Lehrkräften der Sportwissenschaftlichen Fakultät als auch von externen Dozenten erteilt.
- Der vermittelte Lehrstoff wird von fachlich kompetenten Dolmetschern in die jeweils ausgeschriebene Sprache Arabisch, Englisch, Französisch oder Spanisch übertragen.
- Die Teilnehmer erhalten übersetzte Lehrmaterialien in der jeweiligen Lehrgangssprache.
- Auf der Grundlage der aktuellen Mindestbeträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erhalten die Teilnehmer ein monatliches Stipendium für die Deckung des täglichen Bedarfs und für die Zahlung eines anteiligen Monatsbetrages für Miete, anteilige Internatskosten, Kranken- und Unfallversicherung, Studiengebühren und Semesterticket.
Eine im Heimatland abgeschlossene Krankenversicherung wird in Deutschland nicht anerkannt.
- Den Teilnehmern wird eine Unterbringung (2-Bettzimmer) in einem Studentenwohnheim des Studentenwerkes Leipzig angeboten. Privatzimmer können nicht vermittelt werden.
- Familienangehörige der Teilnehmer können nicht untergebracht werden.
- In der vom Studentenwerk Leipzig bewirtschafteten Mensa können die Teilnehmer das Mittagessen zu einem ermäßigten Preis einnehmen.
- Mit offizieller Schließung des Lehrgangs erlischt die Verantwortung der Universität Leipzig und die Kranken- und Unfallversicherung.
Ab diesem Zeitpunkt haben die Absolventen ihr Zimmer im Studentenwohnheim zu verlassen.